AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen der Walter Schreiner GmbH,
Glaslstrasse 2, 85604 Zorneding
§1. Allgemeines
Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist der Verkauf von Waren aus dem Sortiment der Walter Schreiner GmbH sowie die Erbringung dazugehöriger Dienstleistungen und sonstiger Dienstleistungen. Verträge kommen nur zu den jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
§2. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand sind für beide Vertragspartner das Amtsgericht Ebersberg bzw. das Landgericht München II.
§3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird die Kundendiensttechniker bei der Durchführung des Auftrages unterstützen. Er hat die zum Schutz von Personen und Sachen am Standort der Geräte notwendigen Maßnahmen zu treffen. Er hat die Kundendiensttechniker über bestehende Sicherheitsvorschriften zu unterrichten, soweit diese für sie von Bedeutung sind. Erstehen durch Verletzung dieser Vorschriften beim Auftraggeber Leer- bzw. Standzeiten, so werden diese als Arbeitszeit berechnet. Für Über-, Nacht- und Sonntagsstunden werden die üblichen Aufschläge erhoben.
§4. Fahrkosten
Vom Auftragnehmer aufzuwendende Fahrzeit für Fahrten zum Auftraggeber oder auf Veranlassung des Auftraggebers werden als Arbeitszeit gewertet und als solche berechnet.
§5. Sonstige Kosten
Porto und Verpackung, Auslöse, Übernachtungs-, Telefon- und sonstige Kosten werden nach Aufwand berechnet.
§6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsziele zu begleichen oder wenn nichts vereinbart, zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzug. Maßgebend zur Wahrung der Zahlungsfrist ist der Tag der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto der Walter Schreiner GmbH. Bei Zahlungsverzug werden ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 4,5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt, unbeschadet etwaiger sonstiger Ansprüche. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Beanstandungen der Rechnungen müssen spätestens innerhalb einer Woche ab Erhalt erfolgen.
§7. Abnahme
Mit der Übergabe und widerspruchslosen Annahme gilt der Auftragsgegenstand als abgenommen. Wünscht der Auftraggeber die Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, so erfolgt dies auf seine Rechnung und Gefahr. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist die Walter Schreiner GmbH berechtigt, 20% des Rechnungspreises als Schadenersatz zu verlangen. Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug, geht die Gefahr des Untergangs oder einer Beschädigung des Auftragsgegenstandes auf den Auftraggeber über.
§8. Liefertermine
Wenn nicht anders vereinbart, gelten alle Liefertermine als freibleibend. Der Lauf von vereinbarten Lieferfristen wird unterbrochen, solange der Besteller sich seinen Zahlungs- und Abnahmeverpflichtungen gegenüber der Walter Schreiner GmbH im Rückstand befindet. Es werden keine Fixgeschäfte getätigt. Teillieferungen sind ausdrücklich zulässig.
§9. Stornierung
Für den Fall der Stornierung einer Bestellung seitens des Bestellers innerhalb des bestätigten Liefertermins erhebt die Walter Schreiner GmbH eine Stornierungsgebühr in Höhe von 20% des Rechnungsbetrages.
§10. Transportschäden
Wird ein Produkt auf dem Transportweg beschädigt, so muss der Schaden unverzüglich und schriftlich dem jeweiligen Transportunternehmen und der Walter Schreiner GmbH gemeldet werden.
§11. Gewährleistung
Die Gewährleistung beträgt 12 Monate, soweit nichts anderes vereinbart.
Voraussetzung für jede Gewährleistung ist die unverzügliche Angabe, dass ein Fehler / Mangel am Gerät aufgetreten ist, sowie die unverzügliche Angabe aller zweckdienlichen Informationen zur Beseitigung des Mangels.
Die Gewährleistung der Walter Schreiner GmbH beschränkt sich auf die kostenlose Nachbesserung oder den Austausch schadhafter Teile nach freiem Ermessen. Ein Schadenersatzanspruch des Auftraggebers wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungspflicht ist nicht ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat in der Zwischenzeit alles zu unterlassen, was den Schaden vergrößern könnte, insbesondere darf der Auftragsgegenstand nach Feststellung des Mangels nicht mehr genutzt werden.
Für nicht selbst hergestellte Teile und Fremdleistungen beschränkt sich die Gewähr des Auftragnehmers nach seiner Wahl auf Abtretung ihm gegenüber den Lieferanten zustehenden Ansprüchen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber die jeweiligen Lieferanten zu benennen. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber erst in die Haftung genommen werden, wenn ein Vorgehen des Auftraggebers gegen den Lieferanten endgültig, unter Einschluss gerichtlicher Inanspruchnahme, fehlgeschlagen ist. Teile, die vom Auftragnehmer zwecks Nachbesserung ausgebaut und durch neue Teile ersetzt werden, gehen mit dem Ausbau in das Eigentum des Auftragnehmers über. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten ohne vorherige Genehmigung des Auftragnehmers Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, entstehen hieraus gegenüber dem Auftragnehmer keine Gewährleistungsansprüche.
§12. Allgemeine Haftung
Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbefreiung gilt auch für deliktische Ersatzansprüche, soweit sie mit der mangelhaften Leistung oder Lieferung zusammenhängen. Eine Haftung für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber und andere mittelbare und Folgeschäden wird nicht übernommen. Dies gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
§13. Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
§14. Eigentumsvorbehalt
Die Walter Schreiner GmbH behält sich das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Solange das Eigentumsvorbehaltungsrecht besteht, darf der Kaufgegenstand nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benutzt und ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der Walter Schreiner GmbH nicht ausgeführt werden.
Der Besteller ist verpflichtet, der Walter Schreiner GmbH im Falle des Zugriffes Dritter – etwa durch Diebstahl, Pfändung, Konkurs – unverzüglich Mitteilung zu machen oder Beschädigungen oder Verrichtung der Sache anzuzeigen. Der Walter Schreiner GmbH ist Mitteilung über eine Veränderung des Standortes der Kaufsache zu machen.
§15. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Handelt es sich bei dem Besteller um eine/n Kaufmann/-frau, so gilt als vereinbart, dass die gelieferte Ware solange im Eigentum der Walter Schreiner GmbH verbleibt, bis alle Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung getilgt sind.
Der Besteller hat gegenüber der Walter Schreiner GmbH einen Freigabeanspruch an den Waren, die den Wert verkörpern, der 150% des noch offen stehenden Kaufpreisanspruches von der Walter Schreiner GmbH gegenüber dem Besteller übersteigt.
Die Rangfolge der Freigabeansprüche bestimmt sich dabei alleine nach der zeitlichen Reihenfolge der Warenlieferung, beginnend mit der ersten Lieferung.
§16. Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Handelt es sich bei dem Besteller um einen Händler, in dessen Handelsbetrieb die Kaufsache bestimmungsgemäß zur Weiterveräußerung geliefert wird, so triff der Besteller die Kaufpreisforderung gegen seinen Kunden an die Walter Schreiner GmbH solange in Höhe der Forderung an Walter Schreiner GmbH gegen den Besteller ab, bis die Forderung der Walter Schreiner GmbH befriedigt ist.
§17. Behandlung der Kaufsache
Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes und der Gewährleistung ist der Besteller verpflichtet, die Kaufsache pfleglich und unter Beachtung der für den Kaufgegenstand in Frage kommenden Sorgfaltspflicht zu behandeln.
§18. Preise
Alle Preise sind freibleibend und gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise gelten in Euro pro Stück.
§19. Rechtsgültigkeit
Mit dem Erteilen eines Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftbedingungen als rechtsverbindlich an.
Stand: Januar 2009